§ 1
Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für die Nutzung der Computer, Server, Schulportalserver und Netzwerke, die von der Schule betrieben werden sowie die zur Verfügung gestellte Software. Im Weiteren werden diese mit schulischer IT-Ausstattung bezeichnet. Darüber hinaus gelten sie für den Zugriff mit privaten Geräten auf die schulische IT-Ausstattung.
§ 2
Nutzungsberechtigte und aufsichtführende Personen
(1) Die unter §1 genannte schuleigene IT-Ausstattung darf unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von
● Lehrerinnen und Lehrern
● sonstigen Bediensteten der Schule
● Schülerinnen und Schülern
● Elternvertreterinnen und Elternvertretern
genutzt werden. Im Weiteren werden diese Nutzerinnen und Nutzer genannt.
(2) Schülerinnen und Schüler dürfen die schulinternen Computer nur unter Aufsicht verwenden.
(3) Als weisungsberechtigte Personen können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler sowie Eltern benannt werden.
§ 3
Schulorientierte Nutzung
Die schulische IT-Ausstattung darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als Nutzung zu schulischen Zwecken ist neben Arbeiten im Rahmen des Unterrichts auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und Berufsorientierung sowie Fortbildung anzusehen.
§ 4
Gerätenutzung
(1) Die Bedienung der schulischen IT-Ausstattung hat entsprechend den Anweisungen der Aufsichtspersonen zu erfolgen.
(2) Die Nutzerinnen und Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit der schulischen IT-Ausstattung verpflichtet.
(3) Essen und Trinken während der Nutzung der schulischen IT-Ausstattung ist nicht gestattet.
(4) Veränderungen der Installation und Konfiguration der schulischen IT-Ausstattung ohne Genehmigung des verantwortlichen Administrators sind untersagt.
(5) Die Installation von Software auf der schulischen IT-Ausstattung ist nur nach Genehmigung des verantwortlichen Administrators zulässig.
(6) Fremdgeräte dürfen von Nutzerinnen und Nutzern nicht ohne Zustimmung der aufsichtführenden Person an die schulische IT-Ausstattung angeschlossen werden.
(7) Störungen, Virenbefall oder Schäden an der schulischen IT-Ausstattung sind der aufsichtführenden Person unverzüglich zu melden. Die aufsichtführende Person meldet die Störung / den Schaden dem verantwortlichen Administrator.
(8) Vorsätzliche Beschädigungen von Sachen, hier insbesondere der schulischen IT-Ausstattung, sind strafbar und können zur Anzeige gebracht werden.
(9) Nutzerinnen und Nutzer, die schuldhaft Schäden verursachen, haben Schadenersatz zu leisten.
§ 5
Nutzung des Schulportalservers
(1) Die Verwendung von Nicknamen ist auf dem Schulportalserver verboten.
(2) Jede Nutzerin, jeder Nutzer erhält einen persönlichen Zugang zu den Daten und Diensten des Schulportalservers. Diese Daten und Dienste sind von jedem internetfähigen Rechner erreichbar und nutzbar.
(3) Jede Nutzerin, jeder Nutzer erhält eine persönliche eMail-Adresse, die ausschließlich für die schulische Nutzung bestimmt ist. Die emails dürfen vom Schulportalserver weitergeleitet / umgeleitet werden. Es dürfen aber keine eMails anderer Provider auf den Schulportalserver umgeleitet werden oder Mailabos (Eintrag in Mailinglisten, Fan-Clubs, …) an diese Adresse gesendet werden. Das Versenden von Massenmails, Jokemails, Fake-mails oder ähnlichem ist nicht erlaubt.
(4) Die Nutzerinnen und Nutzer erzeugen ein sicheres Passwort nach den gängigen Sicherheitsregeln. Das Passwort wird von der Nutzerin, dem Nutzer geheim gehalten. Weder Freunden und Bekannten noch Administratoren wird dieses bekannt gegeben.
(5) Beim Verlassen des Computerarbeitsplatzes loggen die Nutzerinnen und Nutzer sich aus, um einen Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
(6) Für jede unberechtigte Nutzung durch Dritte haften die Nutzerin, der Nutzer des jeweiligen Accounts, bzw. die Erziehungsberechtigten.
(7) Alle Login-Vorgänge werden protokolliert und gegebenenfalls kontrolliert.
(8) Das Ausprobieren fremder Benutzerkennungen („Hacking“) mit geratenen oder erspähten Passwörtern wird wie Diebstahl und versuchter Diebstahl geahndet.
(9) Jede Nutzerin, jeder Nutzer und jede Gruppe erhält eine eigene Homepage. Diese Bereiche dienen ausschließlich der Präsentation nicht-kommerzieller, schulischer Inhalte. Diese Seiten sind aus dem Internet erreichbar. Die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte sowie Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, führen zum sofortigen Verlust des Accounts! Es muss ein vorschriftsmäßiges Impressum vorhanden sein. Die im Weiteren (§ 6) aufgeführten Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz sind einzuhalten.
Auf die Möglichkeit der straf- sowie zivilrechtlichen Verfolgung bei festgestellten Verstößen wird ausdrücklich hingewiesen. Es handelt sich nicht nur um schulöffentliche Homepages, sondern um weltweit sichtbare Homepages! Die Strafverfolgungsbehörden haben gegebenenfalls direkten Zugriff auf die Inhalte!
§ 6
Aufrufen, veröffentlichen, versenden und speichern von Daten
(1) Das Speichern von Daten ist nur für unterrichtliche und schulische Zwecke gemäß § 3 erlaubt. Es dient den Nutzerinnen und Nutzern zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen. Hierfür steht jeder Nutzerin, jedem Nutzer ein Homeverzeichnis auf dem Schulportalserver zur Verfügung. Alle auf lokalen Platten abgelegten Daten werden gegebenenfalls ohne Vorankündigung gelöscht!
(2) Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten Daten, die von anderen Personen als der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich ohne Rücksprache untersagt.
(3) Den Nutzerinnen und Nutzern ist es verboten pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische, jugendgefährdende oder sonstige strafrechtlich verbotene Inhalte aufzurufen, zu speichern, zu veröffentlichen oder zu versenden. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen und dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der aufsichtführenden Person oder dem verantwortlichen Administrator unverzüglich Mitteilung zu machen.
(4) Der Download, d.h. das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen), die in sogenannten File-Sharing-Netzwerken oder anderen Portalen angeboten werden, ist nur mit Zustimmung der aufsichtführenden Person zulässig.
(5) Das Downloaden von Anwendungen und das Installieren von Anwendungen ist nur nach Genehmigung durch den verantwortlichen Administrator zulässig (§ 4 Abs.6).
(6) Nutzerinnen und Nutzer, die nicht im ausdrücklichen Auftrag der Schulleitung arbeiten, dürfen weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen.
(7) Texte, Bilder, Audioclips, Videos oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (auch gescannte oder sonst elektronisch verfügbar gemachte Inhalte) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers auf der schulischen IT-Ausstattung aufgespielt werden oder im Internet veröffentlicht werden.
(8) Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos, Videos oder anderen bildhaften Materialien ist nur mit der Genehmigung der abgebildeten Personen bzw. Ihrer Erziehungsberechtigten gestattet.
(9) Die Schulhomepage wird ausschließlich durch eine von der Schulleitung beauftragten und im Einvernehmen mit ihr handelnden Person verwaltet.
(10) Veröffentlichungen auf den Gruppenhomepages und den persönlichen Homepages sind nur unter strenger Beachtung von § 6 Abs. 3 und § 5 Abs. 8 erlaubt.
(11) Nutzerinnen und Nutzer sollen personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer, Adresse, eMail-Adresse, Geburtsdatum usw.) nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und möglichen Schäden auf dem Schulportalserver eintragen.
§ 7
Aufsichtsmaßnahmen für die Nutzung
(1) Die Nutzerinnen und Nutzer sorgen primär eigenverantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsordnung.
(2) Nutzerinnen und Nutzer, die nicht Beschäftigte der Schule sind, haben nach Aufforderung durch die aufsichtführenden Personen die Inhalte Ihrer Datenbestände (Dateien, eMails, Logdateien benutzter Dienste usw.) auf der schuleigenen IT-Ausstattung anzuzeigen.
(3) Nutzerinnen und Nutzer, die Beschäftigte der Schule sind, haben ihre Datenbestände nach Aufforderung durch die Schulleitung anzuzeigen.
(4) Über die wichtigsten Transaktionen und benutzten Dienste werden von den schulinternen Servern Logdateien erstellt.
(5) In begründeten Verdachtsfällen darf die Schulleitung anordnen, dass auf die Nutzungsdaten einzelner Nutzerinnen und Nutzer auch ohne deren Wissen und Beisein unter Einhaltung einschlägiger für die Nutzergruppe geltende Datenschutzbestimmungen zugegriffen wird. Diese sind zu protokollieren und der Nutzerin, dem Nutzer zugänglich zu machen. Die zu diesem Zweck gespeicherten Daten und Protokolle werden nach Gebrauch gelöscht, wenn keine Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs schulischer IT-Ausstattung begründen.
§ 8
Haftung der Schule
(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.
(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Den Nutzerinnen und Nutzern wird deswegen dringend geraten von ihren Daten Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen. Über längere Zeiträume nicht verwendete und benötigte Daten sollen von der schulinternen IT-Ausstattung entfernt werden. Insbesondere besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasium am Wall auf die verlustfreie Sicherung der auf schulinterner IT-Ausstattung gespeicherten Daten.
(3) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann ein verlässlicher Virenschutz für gespeicherte Daten nicht vollständig garantiert werden. Daher müssen die Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten regelmäßig und eigenverantwortlich auf Virenbefall prüfen.
(4) Ein Rechtsanspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten auf schulinterner IT-Ausstattung vor unbefugten Zugriffen besteht gegenüber dem Gymnasium am Wall nicht.
(5) Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasium am Wall auf Schutz solcher Daten vor unbefugtem Zugriff.
(6) Bei der Nutzung des Portalservers kann eine geringfügig erhöhte Übertragungssicherheit erreicht werden, indem der folgende Aufruf verwendet wird: https://www.gaw-iserv.de
§ 9
Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem vollständigen oder teilweisen Entzug der Nutzungsberechtigung und seinen Folgen gegebenenfalls auch disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung ersetzt die Nutzungsordnung vom 30. September 2009 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
Verden, den 06. Juli 2011
gez. Sehrt
Schulleiterin
und hier das Ganze als Pdf