kunstkurs mit bacon
Aus der Verdener Aller-Zeitung:
Verden - (ahk) · Seit Januar haben sich die 16 Schülerinnen und Schüler des Abitur-Prüfungskurses Kunst PK des Gymnasiums am Wall eingehend mit dem Iren Francis Bacon (1909-1992) beschäftigt, einem der bedeutendsten gegenständlichen Maler des 20. Jahrhunderts. Als Ergebnis präsentieren sie nun stolz die Porträts berühmter Persönlichkeiten, die sie ganz im Stil des Künstlers gemalt haben.
Die Abiturienten des Kurses Kunst PK und Kursleiterin Christina Bachmann (vorn l.) präsentieren die gelungenen Porträts im Stil von Francis Bacon.
schulordnung
SCHULORDNUNG DES GYMNASIUMS AM WALL
Die Schulordnung dient dazu, das Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern auf einer einvernehmlichen, freundlichen und friedlichen Basis sicherzustellen. Von gegenseitigem Respekt getragene Rücksichtnahme ist der täglich anzustrebende Grundwert des Schullebens.
- Unterricht und Aufenthaltsmöglichkeiten
Alle am Unterricht Beteiligten sorgen für einen störungsfreien Ablauf des Schulbetriebes, den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich zum Beispiel in der Cafeteria oder, wenn sie arbeiten wollen, in der Bibliothek auf. Bei der Wahl anderer Aufenthaltsorte achtet jede/jeder darauf, dass der Unterricht in der Nähe des Aufenthaltsortes nicht gestört wird, dies gilt auch für Unterricht bei warmem Wetter auf dem Schulhof.
Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
- Stunde: 7.50 - 8.35 Uhr Pause: 8.35 - 8.40 Uhr
- Stunde: 8.40 - 9.25 Uhr Pause: 9.25 - 9.45 Uhr
- Stunde: 9.45 - 10.30 Uhr
- Stunde: 10.30 - 11.15 Uhr Pause: 11.15 - 11.35 Uhr
- Stunde: 11.35 - 12.20 Uhr Pause: 12.20 - 12.25 Uhr
- Stunde: 12.25 - 13.10 Uhr Pause: 13.10 - 13.50 Uhr
- Stunde: 13.50 - 14.35 Uhr
- Stunde: 14.35 - 15.20 Uhr Pause: 15.20 - 15.30 Uhr
- Stunde: 15.30 - 16.15 Uhr
- Stunde: 16.15 - 17.00 Uhr
Die Zeiten des Wahlunterrichts und des Sportunterrichts in der gymnasialen Oberstufe ab der 9. Stunde können frei und einvernehmlich den jeweiligen Bedingungen gemäß vereinbart werden.
- Aufenthalt in Klassenräumen und Fluren
In den großen Pausen sowie in der Mittagspause (nach der 6. Stunde) verlassen die Schülerinnen und Schüler, die sich im Hauptgebäude aufhalten, die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Schulhof oder nutzen die Aufenthaltsbereiche des Erdgeschosses. Die Unterrichtsräume bleiben während dieser Zeiten zur eigenen Sicherheit und zum Schutz des Inventars abgeschlossen.
- Verlassen des Schulgrundstücks
Aus rechtlichen Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 das Schulgrundstück während der Pausen und in unterrichtsfreien Stunden nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Für den Wechsel zwischen verschiedenen Schulgebäuden und während der Mittagspause (nach der 6. Stunde) gilt diese Genehmigung pauschal als erteilt, wodurch voller Versicherungsschutz besteht.
- Beurlaubungen
4.1 Beurlaubungen bis zur Dauer von drei Unterrichtstagen werden beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin oder beim Jahrgangstutor von den Eltern schriftlich beantragt.
4.2 Volljährige Schülerinnen und Schüler stellen Anträge auf Beurlaubung schriftlich beim zuständigen Jahrgangstutor.
4.3 Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor den oder im Anschluss an die Ferien und Beurlaubungen von mehr als drei Tagen werden rechtzeitig beim Schulleiter beantragt.
- Erkrankungen
5.1 Bei Erkrankung wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder der Jahrgangstutor möglichst umgehend, spätestens aber nach drei Tagen, durch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
5.2 Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich bei der betreffenden Lehrkraft bzw. bei der der folgenden Stunde ab und legen nach Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor.
5.3 Volljährige Schülerinnen und Schüler benachrichtigen bei Erkrankung den zuständigen Jahrgangstutor spätestens nach drei Tagen.
- Handy-Gebrauch
Die Nutzung des Handys ist grundsätzlich in der Unterrichtszeit und im Hauptgebäude und auf dem Schulhof untersagt. Das Handy ist ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Die unterrichtende Lehrkraft kann zeitlich/räumlich definierte Ausnahmen gestatten.
In den großen Pausen darf das Handy nur auf dem Schulhof im Bereich zwischen dem Eingang an den Kunsträumen und der Fensterfront der Bibliothek für die Kommunikation genutzt werden.
Die Nutzung der Tablets erstreckt sich auf den Unterricht und unterrichtliche Inhalte.
Die Tabletnutzung in den großen Pausen ist wie die Handynutzung geregelt.
In den sogenannten „Regenpausen“ (werden angesagt), ist jeweils eine Hälfte der Pause die alte bzw. die neue Lehrkraft im Raum anwesend. Die Handynutzung bzw. Tabletnutzung wird dann bei der Lehrkraft erbeten.
- Waffenverbot
Die Schule ist ein Lebensraum zur Einübung in friedliches Miteinander. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist daher - ebenso wie der Gebrauch von gefährlichen Wurfgeschossen - verboten.
- Rauchen, alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel
Das Rauchen ist im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Der Konsum alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen generell untersagt.
Im Einzelfall (zum Beispiel bei Festveranstaltungen) wird durch die Schulleitung entschieden, ob alkoholische Getränke zugelassen werden.
- Sauberkeit in der Schule – Haftung für Schäden – Wertsachen
9.1 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist für die Sauberkeit in der Schule - in den jeweiligen Klassen-, Kurs- und Fachräumen sowie auf dem Schulgelände - verantwortlich.
9.2 Für grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen der Schule haften die Eltern der betreffenden Schülerinnen und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst.
Schäden werden der Klassenleitung bzw. Jahrgangsleitung sowie dem Hausmeister unverzüglich gemeldet.
9.3 Jede Schülerin, jeder Schüler ist für ihre/seine Wertsachen selbst verantwortlich. Bei Verlust haften weder die Schule noch der Schulträger.
- Konfliktlösung
Konflikte gehören zum Alltagsleben; die Schule bietet täglich Gelegenheiten, sie sinnvoll zu lösen. Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner sind zunächst immer die am Konflikt Beteiligten, seien dies Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler oder Eltern. Erst bei nicht lösbar erscheinenden Problemen können weitere Personen hinzugezogen werden, insbesondere die Streitschlichterinnen und Streitschlichter, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sowie die Jahrgangstutoren, die Beratungslehrerin, der Schulleiter, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, Schülervertreterinnen und Schülervertreter, Elternvertreterinnen und Elternvertreter.
- Parkplatz
Parkberechtigte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erhalten im Sekretariat einen Parkausweis.
- Nutzerordnungen
Diese Schulordnung findet ihre Ergänzung durch Nutzerordnungen für besondere schulische Einrichtungen wie z.B. die Bibliotheksordnung, Nutzerordnung Informationstechnik (NT-Räume und die IServ-Nutzung).
Stand: 04. Oktober 2023
Schulelternrat
Der Schulelternrat
Schulelternratsvorsitzende:
Frau Ute Rabing
Stellvertretende Vorsitzende des Schulelternrats:
Frau Birgit Buschmann
Beisitzer im Schulelternrat:
Frau Claudia Mahlmann
Herr Frank Domnik
Frau Antje Wendt
schulgeschichte
Unser Gymnasium
in Vergangenheit und Gegenwart
1872
Gründung der Schule als private Höhere Töchterschule, um den Mädchen Bildungschancen zu eröffnen.
1922
Die Stadt Verden übernimmt die Schule als „Städtisches Lyceum“ und baut sie aus.
1946
Schülerinnen können jetzt in der „Oberschule für Mädchen“, also auch in Verden, die Abiturprüfung ablegen.
1961
Der Landkreis Verden übernimmt die Schule in seine Trägerschaft, sie erhält neue Gebäude. Im „Gymnasium am Wall“ wird die Koedukation eingeführt.
1972
Das Gymnasium am Wall beginnt als eine der ersten Schulen in Niedersachsen vier Jahre vor der offiziellen Einführung mit dem Unterricht in der Reformierten Oberstufe und übernimmt damit eine Pilotfunktion.
1988
Der Schulträger errichtet eine Schulbibliothek mit 30 Arbeitsplätzen für Schülerinnen und Schüler. Alle Fachbüchereien und die Schülerbücherei werden in einem Raum zusammengefasst.
1989
Die Schulhof-Anlagen werden neu gestaltet. Es werden Bepflanzungen vorgenommen; für die Schülerinnen und Schüler werden Sitzecken und Spielmöglichkeiten in den Pausen geschaffen, ein geräumiges Gewächshaus wird in Eigeninitiative erbaut.
1993
Eine Cafeteria wird errichtet: die Schülerinnen und Schüler haben in den Pausen und nach dem Unterricht Möglichkeiten zum Essen, Trinken und zur Entspannung.
2000/2001
Der Landkreis Verden stellt Sondermittel bereit, um den Bereich Neue Technologien völlig zu modernisieren und zu erweitern. Es entsteht ein Raum mit dreißig Arbeitsplätzen, in dem der Informatikunterricht bis zur Abiturprüfung in diesem Fach stattfindet, und in dem sämtliche anderen Fächer die neuen Technologien in zeitgemäßer Weise thematisieren und nutzen. Gleichzeitig wird die Schulbibliothek mit Computern ausgestattet, um dort u. a. in elektronischen Lexika recherchieren zu können. Der dritte Kunstraum wird umfassend renoviert und neu ausgestattet.
Der Schulhof an der Windmühlenstraße wird komplett erneuert, und mit überdachten Fahrradständern ausgestattet.
2004/2005
Nun besuchen auch 350 Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5 und 6 unser Gymnasium! Dieses wird um eine „Außenstelle“, das Gebäude der Kreisvolkshochschule, erweitert, wo der Unterricht für die Jahrgänge 11, 12 und 13 stattfindet.
Der Schulhof erhält eine Spiel- und Kletterlandschaft.
Die Klasse 5 B ist die erste „Bläserklasse“ am Gymnasium am Wall.
Ab 2004
Die Fachräume für Erdkunde und alle Naturwissenschaften werden Jahr für Jahr mit modernster Ausstattung neu eingerichtet. Zwei große Unterrichtsräume werden zu Musikräumen umgestaltet. Regelmäßig wird eine „Bläserklasse“ gebildet.
Seit Herbst dürfen wir uns “Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ nennen.
2009/2010
Alle Kunsträume werden im Gebäudeteil C konzentriert und z. T. neu eingerichtet und ausgestattet. Hier - wie in anderen Fachräumen - beginnen elektronische Tafeln („Whiteboards“) die traditionellen Kreidetafeln zu ergänzen.
Die neue Sporthalle mit blauem Spielfeld sowie die Außenanlagen mit Kletterpark und Boulder-Wand sind fertig gestellt.
IServ wird eingerichtet und weitere Rechner werden angeschafft.
2011/2012
Die komplette Neuausstattung der Chemie- und Physikfachräume hat begonnen.
2012/2013
Wir sind offene Ganztagsschule geworden. Die Klasse 5C ist die erste “Chorklasse“ am Gymnasium am Wall. Das Ganztagsangebot wird sukzessive erweitert. Der Mensa-Bau beginnt.
2013/2014
Wir sind Comenius-Schule geworden und arbeiten zusammen mit fünf europäischen Nachbarländern an gemeinsamen Projekten.
Wir dürfen uns “MINT-freundliche Schule“ (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) nennen.
2014/2015
Am GaW wird gekocht. Der Schulhof erhält Ruhezonen mit Hängematten. Ein Gesundheitskonzept wird entwickelt.
2015/2016
Abitur nach 13 Jahren für die Jahrgänge 5 bis 8! Endlich wieder mehr Zeit, z.B. für die Wahl einer 3. Fremdsprache, noch mehr AGs und eine entspannte Mittagspause in unserer Mensa.
2016/2017
Wir sind erste Fairtrade-School in der Fairtrade-Stadt Verden.
2017/2018
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prämiert das GaW mit dem 1. EssKurs-Stern. Der Schulverein spendiert einen Wasserspender.
Seite 66 von 67